Digitaler Produktpass: Was er für Ihr Unternehmen bedeute

Ab 2027 müssen bestimmte in der EU verkaufte Produkte über einen Digitalen Produktpass (DPP) verfügen.

Der DPP ist Teil der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Sie führt eine neue Pflicht ein: Unternehmen müssen Produkte, die sie auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, mit einem digitalen Datensatz verknüpfen, der standardisierte Produktinformationen enthält.

Für Unternehmen, die in die EU verkaufen, verändert dies, wie Produktdaten erfasst, strukturiert und geteilt werden.

Die Anforderung geht über reine Compliance hinaus. In der Praxis wird sie zur Voraussetzung für den Marktzugang. Ohne die geforderten digitalen Produktinformationen können Unternehmen ihre Produkte nicht auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Was ist ein Digitaler Produktpass?

Ein Digitaler Produktpass ist ein strukturierter digitaler Datensatz, der mit einem Produkt verknüpft ist.

Er enthält Informationen über das Produkt, seine Bestandteile oder seine Verpackung. Eine eindeutige Kennung verbindet die Daten, und Nutzerinnen und Nutzer greifen über einen digitalen Datenträger wie einen QR-Code oder eine vergleichbare Technologie elektronisch darauf zu.

Je nach Produktkategorie kann der Pass beispielsweise folgende Informationen enthalten:

 

Laut Europäischer Kommission besteht das Ziel darin, Produktinformationen leichter zugänglich und nutzbar zu machen. Das hilft Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmen und Behörden, fundiertere Entscheidungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und regulatorische Compliance zu treffen.

In der Praxis eröffnet der Digitale Produktpass Unternehmen auch Chancen. Bessere Produktdaten verbessern die Transparenz in der Lieferkette, das Lebenszyklusmanagement und die Glaubwürdigkeit der Produkte.

Sobald Unternehmen diesen Nutzen erkennen, beschleunigt sich die Einführung in der Regel, und Nachhaltigkeit sowie Kreislaufwirtschaft lassen sich wirksamer skalieren.

Zeitplan und Produktkategorien

Die Umsetzung erfolgt schrittweise und nach Produktgruppe.

Endprodukte

Zwischenprodukte

Horizontale Anforderungen

 

Diese Zeitangaben basieren auf dem ersten ESPR-Arbeitsplan der EU für 2025–2030, der die ersten Produktgruppen festlegt, für die neue Ökodesign-Vorgaben und Digitale Produktpässe erwartet werden.

Dabei gilt jedoch eine wichtige Einschränkung: Die genannten Jahre bezeichnen den erwarteten politischen Rollout, nicht die endgültigen Compliance-Termine.

Unter der ESPR wird jede Produktgruppe über delegierte Rechtsakte reguliert. Diese Rechtsakte definieren die detaillierten Anforderungen, darunter:

 

Der Arbeitsplan sieht zudem eine Halbzeitüberprüfung im Jahr 2028 vor, die es der Europäischen Kommission erlaubt, Prioritäten anzupassen und weitere Produktgruppen aufzunehmen.

Für Unternehmen sind diese Termine am besten als Vorbereitungshorizonte zu verstehen. Der Aufbau von Produktdatensystemen und Informationsstrukturen entlang der Lieferkette braucht oft Zeit, besonders wenn Lieferanten beteiligt sind.

Was sollten Unternehmen jetzt tun? 

Unternehmen, die in die EU verkaufen, können sich bereits jetzt vorbereiten.

Wichtige erste Schritte sind:

Eine frühzeitige Vorbereitung reduziert operative Risiken und vermeidet kurzfristigen Compliance-Druck.

Wie Outlive bei der Umsetzung unterstützt 

Outlive hilft Unternehmen, regulatorische Anforderungen in konkretes Handeln zu übersetzen.

Wir unterstützen Organisationen dabei,

 

Das Ziel ist es, den Digitalen Produktpass in bestehende Prozesse zu integrieren und ihn mit der übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie in Einklang zu bringen.

Wenn Unternehmen ihn gut umsetzen, wird der Digitale Produktpass zu mehr als einer Compliance-Aufgabe. Er kann auch Transparenz, Produktglaubwürdigkeit und langfristige Wertschöpfung stärken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert